Verrechnung
Die Ordination wird für Patienten der Gebietskrankenkassen,
BVA, SVA, VAE nach dem Wahlarzttarifsystem verrechnet.
Patienten die bei der KFA versichert sind bringen
einfach einen Krankenschein mit.
Für Verrechnung der Ordination und der
dort erbrachten Leistungen bekommen Sie eine detaillierte Honorarnote
mit je nach Krankenkasse entsprechenden Positionsnummern ausgestellt.
Diese reichen Sie zusammen mit einem Vordruck zur Rückerstattung
der Kosten und dem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein.
Im Regelfall werden bei dieser Art der Rechnungslegung 80 Prozent
von der Kasse refundiert. Einschränkend sei jedoch gesagt,
dass dies je nach Krankenkasse bis zu 3 Monaten dauern kann.
Für Untersuchungen in Labors, Röntgeninstituten,
Ambulanzen , anderen Fachärzten können Sie mit meinem
Überweisungschein ganz „normal“ hingehen. Im
Einzelfall kann vom entsprechenden Institut ein weiterer Facharztschein
verlangt werden.
Ebenso sollten mittlerweile alle Apotheken die
ausgestellten Wahlarzt Rezepte ohne Probleme annehmen, bzw. selbstständig
umschreiben können.